Gemeinde Maselheim

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Nachrichten aus Maselheim

  • Am Sonntag, den 9. Juni 2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Zur Durchführung der Wahlen sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

  • Zu den Europa- sowie Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeindetag, Ortschaftsrat) am 09. Juni 2024 kann die Erteilung der Wahlscheine durch persönliche Vorsprache, schriftlich, elektronisch (Telefax, E-Mail) oder auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 KomWO). Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.


    Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage (https://www.maselheim.de/) an. Beim Aufruf des Links am Ende des Textes erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.


    Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.


    Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.


    Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend durch unsere Amtsbot/Innen zugestellt.


    Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@maselheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.


     

  • Das Amtsblatt der Gemeinde Maselheim wird wöchentlich und kostenlos an alle Haushalte in der Gesamtgemeinde verteilt.

  • Ab Montag, 29. April bis voraussichtlich Freitag, 24. Mai 2024 kommt es in Laupertshausen zu Vollsperrungen im Nelkenweg und Dahlienweg. Die Haltestellen Ellmannsweiler Spielplatz und Ellmannsgraben Nelkenweg können in dieser Zeit nicht bedient werden. Ersatzhaltestellen werden eingerichtet auf der Ellmannsweilerstraße Höhe Dahlienweg sowie im Rötelweg Höhe Friedhof. Die Fahrgäste werden gebeten, auf diese auszuweichen.


    Weitere Informationen sind bei den Mitarbeitern der Stadtwerke Biberach telefonisch unter 07351 30250-150, per Mail an info@swbc.de oder persönlich in der Freiburger Straße 6 in Biberach erhältlich. Aktuelles über Nahverkehr, Bäder und Parkhäuser kann auf der Homepage unter www.swbc.de eingesehen werden.

  • Dieser Treff richtet sich an Schwangere und Eltern mit Säuglingen im ersten Lebensjahr.

  • Vom 27.05. bis 31.05.2024 bleibt die Ortsverwaltung Äpfingen geschlossen.


    Bitte nutzen Sie in dieser Woche gerne die Dienstleistungen in der Gemeinderverwaltung Maselheim.
    Standesamts- und Rentenangelegenheiten können grundsätzlich nur mit einem Termin erledigt werden. 


    Die Sprechstunde der Ortsvorsteherin fallen am Donnerstag, 23. Mai 2024 aus.


    Wir bitten um Beachtung.

  • Von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg wurden zwei anschaulich gestaltete Broschüren zum besseren Verständnis herausgegeben worden.


    Diese Flyer liegen demnächst in der Gemeindeverwaltung und den Ortsverwaltungen zum Mitnehmen bereit.


    Gerne können Sie sich auch nachfolgend digital informieren:

  • Aufgrund der Änderung der Landesbauordnung (LBO), rechtskräftig seit 8. November 2023, müssen seit 1. Januar 2024 Bauanträge nicht mehr bei der Gemeinde Maselheim eingereicht werden, sondern direkt beim


    Landratsamt Biberach, Amt für Bauen und Naturschutz, Rollinstr. 9, 88400 Biberach.


    Die Gemeinde Maselheim wird anschließend vom Landratsamt Biberach über das Bauvorhaben informiert.


    Das Einreichen von Bauanträgen ist ab 1. Januar 2025 nur noch in digitaler Form möglich. Bis dahin können Bauanträge noch in Papierform in dreifacher Ausführung eingereicht werden.

Einträge insgesamt: 23
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