Am Sonntag, den 9. Juni 2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Zur Durchführung der Wahlen sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Das Amtsblatt der Gemeinde Maselheim wird wöchentlich und kostenlos an alle Haushalte in der Gesamtgemeinde verteilt.
Wir bitten um Beachtung folgender Informationen:
Die ausführlichen Anzeigen finden Sie unter:
Ab Montag, 29. April bis voraussichtlich Freitag, 24. Mai 2024 kommt es in Laupertshausen zu Vollsperrungen im Nelkenweg und Dahlienweg. Die Haltestellen Ellmannsweiler Spielplatz und Ellmannsgraben Nelkenweg können in dieser Zeit nicht bedient werden. Ersatzhaltestellen werden eingerichtet auf der Ellmannsweilerstraße Höhe Dahlienweg sowie im Rötelweg Höhe Friedhof. Die Fahrgäste werden gebeten, auf diese auszuweichen.
Weitere Informationen sind bei den Mitarbeitern der Stadtwerke Biberach telefonisch unter 07351 30250-150, per Mail an info@swbc.de oder persönlich in der Freiburger Straße 6 in Biberach erhältlich. Aktuelles über Nahverkehr, Bäder und Parkhäuser kann auf der Homepage unter www.swbc.de eingesehen werden.
Dieser Treff richtet sich an Schwangere und Eltern mit Säuglingen im ersten Lebensjahr.
Von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg wurden zwei anschaulich gestaltete Broschüren zum besseren Verständnis herausgegeben worden.
Diese Flyer liegen demnächst in der Gemeindeverwaltung und den Ortsverwaltungen zum Mitnehmen bereit.
Gerne können Sie sich auch nachfolgend digital informieren:
Aufgrund der Änderung der Landesbauordnung (LBO), rechtskräftig seit 8. November 2023, müssen seit 1. Januar 2024 Bauanträge nicht mehr bei der Gemeinde Maselheim eingereicht werden, sondern direkt beim
Landratsamt Biberach, Amt für Bauen und Naturschutz, Rollinstr. 9, 88400 Biberach.
Die Gemeinde Maselheim wird anschließend vom Landratsamt Biberach über das Bauvorhaben informiert.
Das Einreichen von Bauanträgen ist ab 1. Januar 2025 nur noch in digitaler Form möglich. Bis dahin können Bauanträge noch in Papierform in dreifacher Ausführung eingereicht werden.
Ab 25.10.2023 haben sich aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes (BSG) die Öffnungszeiten der Notfallpraxen in Baden-Württemberg geändert bzw. wurden eingeschränkt.
Nähere Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link: