Gemeinde Maselheim

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Nachrichten aus Maselheim

  • Wir bitten um Beachtung folgender Informationen:

  • Das Amtsblatt der Gemeinde Maselheim wird wöchentlich und kostenlos an alle Haushalte in der Gesamtgemeinde verteilt.

  • Ab Montag, 29. April bis voraussichtlich Freitag, 24. Mai 2024 kommt es in Laupertshausen zu Vollsperrungen im Nelkenweg und Dahlienweg. Die Haltestellen Ellmannsweiler Spielplatz und Ellmannsgraben Nelkenweg können in dieser Zeit nicht bedient werden. Ersatzhaltestellen werden eingerichtet auf der Ellmannsweilerstraße Höhe Dahlienweg sowie im Rötelweg Höhe Friedhof. Die Fahrgäste werden gebeten, auf diese auszuweichen.


    Weitere Informationen sind bei den Mitarbeitern der Stadtwerke Biberach telefonisch unter 07351 30250-150, per Mail an info@swbc.de oder persönlich in der Freiburger Straße 6 in Biberach erhältlich. Aktuelles über Nahverkehr, Bäder und Parkhäuser kann auf der Homepage unter www.swbc.de eingesehen werden.

  • Dieser Treff richtet sich an Schwangere und Eltern mit Säuglingen im ersten Lebensjahr.

  • Von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg wurden zwei anschaulich gestaltete Broschüren zum besseren Verständnis herausgegeben worden.


    Diese Flyer liegen demnächst in der Gemeindeverwaltung und den Ortsverwaltungen zum Mitnehmen bereit.


    Gerne können Sie sich auch nachfolgend digital informieren:

  • Aufgrund der Änderung der Landesbauordnung (LBO), rechtskräftig seit 8. November 2023, müssen seit 1. Januar 2024 Bauanträge nicht mehr bei der Gemeinde Maselheim eingereicht werden, sondern direkt beim


    Landratsamt Biberach, Amt für Bauen und Naturschutz, Rollinstr. 9, 88400 Biberach.


    Die Gemeinde Maselheim wird anschließend vom Landratsamt Biberach über das Bauvorhaben informiert.


    Das Einreichen von Bauanträgen ist ab 1. Januar 2025 nur noch in digitaler Form möglich. Bis dahin können Bauanträge noch in Papierform in dreifacher Ausführung eingereicht werden.

  • Ab 25.10.2023 haben sich aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes (BSG) die Öffnungszeiten der Notfallpraxen in Baden-Württemberg geändert bzw. wurden eingeschränkt.


    Nähere Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link:

  • Private Haushalte, die mit Öl, Pellets und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren, können seit dem 8. Mai 2023 rückwirkend Härtefallhilfen über ein Online-Portal beantragen.


    Über den Rechner können Sie kalkulieren, wie hoch Ihre Brennstoffhilfe ausfallen würde oder ob die Rahmenbedingungen erfüllt sind.  (sh. Link)
    Nach dieser Berechnung werden Sie direkt zum Antrag weitergeleitet.


    Das Umweltministerium hat zudem für Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet unter 0711 126-1600. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr.
    Über diese Hotline können auch Papieranträge angefordert werden. Allerdings verzögert sich bei Anträgen auf Papier die Auszahlung der Hilfen. Online eingereichte Anträge werden schneller bearbeitet, da bei diesen keine Zeit durch den Postweg, das Scannen von Dokumenten und das Übertragen von Daten ins System verloren geht. Papieranträge sollten nur in Ausnahmefällen gestellt werden, zum Beispiel, wenn kein Zugang zum Internet möglich ist.


    Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdoppelung der Energiepreise hinausgehen. Basis der Berechnung ist ein bundesweiter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.


    (sh. Links unten)

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