Gemeinde Maselheim

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Infobroschüre

Weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr finden Sie in der Infobroschüre der Gemeinde Maselheim:

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Wichtige Informationen

Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg verlangt aus Gründen der Gebührengerechtigkeit eine gesplittete Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser für alle Kommunen. Um der verbindlichen Rechtsprechung Rechnung zu tragen, hat die Gemeinde Maselheim im Laufe des Jahres 2011 mit hohem Aufwand die an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Flächen erhoben.

Für das Jahr 2024 betragen die Gebühren

Gesplittete Abwassergebühr

  • Schmutzwassergebühr: 3,09 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr: 0,74 €/m²


Die Schmutzwassergebühr bemisst sich wie früher die gesamte Abwassergebühr nach der bezogenen Frischwassermenge. Neu ist die zusätzlich erhobene Niederschlagswassergebühr, die je nach versiegelter und an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossener Fläche je Grundstück erhoben wird.

 

Vergleich neuer und alter Maßstab

Durch den gesplitteten Maßstab erhöhen sich nicht grundsätzlich die Gebühren. Die Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung wurden früher über die abgenommene Wassermenge umgelegt. Nach dem neuen Maßstab werden diese (nach Abzug des Anteils für die Straßenentwässerung) auf die beiden Teilleistungsbereiche Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt und anhand zweierlei Maßstäbe auf die Bemessungseinheiten umgelegt. Es werden somit insgesamt nicht mehr Kosten als vorher umgelegt.

Für den einzelnen Gebührenschuldner kann es je nach Wasserverbrauch und versiegelter Fläche zu Verschiebungen kommen.

Grundstücke, die einen hohen Anteil versiegelter Flächen haben (z.B. befestigte Hofflächen auf Gewerbegrundstücken) und relativ wenig Frischwasser beziehen, zahlen tendenziell mehr. Mehrfamilienhäuser dagegen mit relativ kleinem Grundstück (verdichtete Bauweise) werden etwas entlastet und zahlen weniger. Für Ein- bis Zweifamilienwohnhäuser mit üblichen Grundstücksgrößen ergeben sich in der Gesamtsumme kaum Veränderungen. Bitte beachten Sie jedoch: Eine Anhebung der Gebühren beispielsweise aufgrund von höheren Unterhaltungsaufwendungen (s.o.) wirkt sich natürlich auf den Gebührenzahler aus, allerdings unabhängig vom Verteilungsmaßstab.

Einheitliche Niederschlagswassergebühr bei Trenn- und Mischwasserkanal

Die Neubaugebiete sind teils im Trennsystem erschlossen, d.h. es wurden getrennte Schmutz- und Regenwasserkanäle verlegt. Sofern Niederschlagswasser über einen reinen Regenwasserkanal direkt in einen Vorfluter eingeleitet wird, so kann hier keine Differenzierung gegenüber der Entsorgung über einen Mischwasserkanal zur Kläranlage erfolgen. Technisch getrennte Anlagen, die der Erfüllung derselben Aufgabe dienen, bilden nach dem Kommunalabgabengesetz eine Einrichtung, bei der Gebühren nach einheitlichen Sätzen erhoben werden, sofern durch die Satzung nichts anderes bestimmt ist (§ 13 Abs. 1 S. 2 KAG). Die Leistung, die von der Gemeinde erbracht wird, ist die Abnahme des auf dem Grundstück anfallenden Oberflächenwassers. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Aufwand im Einzelfall anfällt. Die Leistung ist für alle Gebührenschuldner die Gleiche, unabhängig ob das Oberflächenwasser über die Kläranlage oder über einen Vorfluter entsorgt wird.

Meldepflicht von Flächenänderungen

 Sofern Sie Flächen an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage anschließen, haben Sie die Lage und Größe der Flächen der Gemeinde mitzuteilen. Bei Neubauten fordern wir spätestens bei Anmeldung der Wasseruhr die Angabe der tatsächlich angeschlossenen Flächen. Die Niederschlagswassergebühr wird dann für das erste Jahr anteilig erhoben.

Alle Änderungen der Größe oder des Versiegelungsgrades um mehr als 5 qm müssen innerhalb eines Monats der Gemeinde angezeigt werden. Diese werden im folgenden Jahr bei der den Gebühren zugrunde gelegten Fläche berücksichtigt.

Flächenmeldebogen

 

Infobroschüre

Weitere Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr finden Sie in der Infobroschüre der Gemeinde Maselheim:

Link Infobroschüre