Gemeinde Maselheim

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Nachrichten aus Maselheim

  • Das Amtsblatt der Gemeinde Maselheim wird wöchentlich und kostenlos an alle Haushalte in der Gesamtgemeinde verteilt.

  • Wegen einer internen Fortbildungsveranstaltung öffnet das Rathaus in Maselheim am Mittwoch, 20.03.2024, erst um 10:00 Uhr.

  • Wie Sie im Helferkreis Asyl mitwirken können


    Wir suchen eine oder mehrere Personen, die bereit sind, sich regelmäßig mit Geflüchteten zu treffen, um diese beim Lernen der deutschen Alltagssprache zu unterstützen.


     


     

  • Von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg wurden zwei anschaulich gestaltete Broschüren zum besseren Verständnis herausgegeben worden.


    Diese Flyer liegen demnächst in der Gemeindeverwaltung und den Ortsverwaltungen zum Mitnehmen bereit.


    Gerne können Sie sich auch nachfolgend digital informieren:

  • Aufgrund der Änderung der Landesbauordnung (LBO), rechtskräftig seit 8. November 2023, müssen seit 1. Januar 2024 Bauanträge nicht mehr bei der Gemeinde Maselheim eingereicht werden, sondern direkt beim


    Landratsamt Biberach, Amt für Bauen und Naturschutz, Rollinstr. 9, 88400 Biberach.


    Die Gemeinde Maselheim wird anschließend vom Landratsamt Biberach über das Bauvorhaben informiert.


    Das Einreichen von Bauanträgen ist ab 1. Januar 2025 nur noch in digitaler Form möglich. Bis dahin können Bauanträge noch in Papierform in dreifacher Ausführung eingereicht werden.

  • Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische Heimat loben zum 38. Mal den Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg aus. Dieser stellt die denkmalgerechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger werden mit einem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro belohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung stellt.
    Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Gebäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müssen nicht zwingend unter Denkmalschutz stehen. Der Preis unter der Schirmherrschaft von Frau Staatssekretärin Andrea Lindlohr, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, will die Vielfalt und Besonderheiten der Baukultur in Baden-Württemberg sowie das Engagement zu deren Erhaltung hervorheben und öffentlich würdigen. Die Spanne reicht von mittelalterlichen Gebäuden bis zu stilprägenden Bauten des 20. Jahrhunderts.


    „Die Jury würdigt Maßnahmen, bei denen die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie möglich bewahrt wurde. Das schließt zukunftsweisende und beispielhafte Umnutzungen oder moderne Akzente nicht aus, wenn sie sich denkmalgerecht einfügen“, betont Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes und Mitglied der Fachjury.
    Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2024. Weitere Informationen sowie die Broschüre mit allen notwendigen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2025 statt.

  • Ab 25.10.2023 haben sich aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes (BSG) die Öffnungszeiten der Notfallpraxen in Baden-Württemberg geändert bzw. wurden eingeschränkt.


    Nähere Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link:

  • Private Haushalte, die mit Öl, Pellets und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren, können seit dem 8. Mai 2023 rückwirkend Härtefallhilfen über ein Online-Portal beantragen.


    Über den Rechner können Sie kalkulieren, wie hoch Ihre Brennstoffhilfe ausfallen würde oder ob die Rahmenbedingungen erfüllt sind.  (sh. Link)
    Nach dieser Berechnung werden Sie direkt zum Antrag weitergeleitet.


    Das Umweltministerium hat zudem für Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet unter 0711 126-1600. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr.
    Über diese Hotline können auch Papieranträge angefordert werden. Allerdings verzögert sich bei Anträgen auf Papier die Auszahlung der Hilfen. Online eingereichte Anträge werden schneller bearbeitet, da bei diesen keine Zeit durch den Postweg, das Scannen von Dokumenten und das Übertragen von Daten ins System verloren geht. Papieranträge sollten nur in Ausnahmefällen gestellt werden, zum Beispiel, wenn kein Zugang zum Internet möglich ist.


    Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdoppelung der Energiepreise hinausgehen. Basis der Berechnung ist ein bundesweiter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.


    (sh. Links unten)

  • FÖRDERUNG FÜR PFLANZUNG VON BÄUMEN ODER STAUDEN 


    Folgende Baumschulen und Gärtnereien beraten Sie gerne:


    - Baumschule App, https://www.app-baumschulen.de, Tel. 07371-7225
    - Baumschulen Haid, https://www.baumschule-haid.de, Tel. 07356-2333
    - Herbert Ott Gärtnerei, Tel. 07353-3424
    - Karl Schlegel OHG Baumschulen, https://www.karl-schlegel.de, Tel. 07371-9318-0


     

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