Gemeinde Maselheim

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Informationen zu Ausschreibungen und Vergaben

In der neuen VOB/A 2009, gültig seit 01.10.2010 ist in § 19 Abs. 5 geregelt, dass die Vergabestellen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen ab 25.000,- € ohne Umsatzsteuer zu informieren haben (ex-ante-Transparenz). Ferner regelt § 20 Abs. 3 der VOB/A 2009 auch Bekanntmachungspflichten von Auftragserteilungen (ex-post-Transparenz). Nach der Zuschlagserteilung hat der Auftraggeber bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000,- € und bei Freihändigen Vergaben ab 15.000,- € (jeweils ohne Umsatzsteuer) für die Dauer von 6 Monaten zu informieren. Bekanntmachungspflichten von Auftragserteilungen bei Lieferleistungen sind in § 19 Abs. 2 VOL/A geregelt. Auftraggeber informieren über Vergaben nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten ab einem Auftragswert von 25.000,- € ohne Umsatzsteuer.

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen, Ankündigungen beschränkter Ausschreibungen und Informationen über vergebene Aufträge finden Sie unter nachfolgenden Links.

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Ausschreibung Jahresprogramm 2023

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2023 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 24. Juni 2022 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR

Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2023 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklungwerden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2023 eingesetzt.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig. Zu beachten ist, dass ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in diesem Förderschwerpunkt nur noch förderfähig sind, sofern die Tragwerkskonstruktion aus einem CO2-speichernden Material besteht.

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2023 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 30.08.2022 bei der Gemeinde vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich bitte an unsere Gemeindekämmerin Frau Marion Bailer, Tel. 07351 184014, E-Mail: Bailer@maselheim.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2023 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.
Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/oder unterInfo Antragstellung bei https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/.