Frau Fink, Tel. 07351 1840-12, Fax 07351 1840-33, E-Mail schreiben
Formular Zählerstandsmeldung
Formular SEPA-Lastschriftmandat
Gebühr ab 2026:
Beitrag ab 2023:
(Beiträge werden einmalig erhoben)
Die Wasser- und Kanalanschlüsse an das öffentliche Netz müssen von der Gemeinde genehmigt werden. Insbesondere Kanalanschlüsse sind vor Verfüllung des Grabens vom d.d. Gemeinde beauftragten Ingenieur abnehmen zu lassen.
Herr Leyk, Hauptamtsleiter, Tel. 07351 1840-17, Fax: 07351 1840-33, E-Mail schreiben
Gemäß "Wasch- und Reinigungsmittelgesetz" in der derzeitig gültigen Fassung ist das Wasser dem Härtebereich hart zuzuordnen, der den Bereich von mehr als 2,74 mmol/l (>15,4 °dH) abdeckt.