Zum 01.01.2021 wurde durch den Zusammenschluss der Städte Biberach und Bad Schussenried sowie den Gemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Ingoldingen, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen der gemeinsame Gutachterausschuss Biberach-Mitte gegründet.
Der Gutachterausschuss bedient sich zur Erledigung seiner Aufgaben der Geschäftsstelle. Aufgrund des neuen Zusammenschlusses sowie den damit verbundenen personellen Veränderungen haben sich die Zuständigkeiten geändert wie folgt:
Bei Auskunftsanfragen zu Bodenrichtwerten, Durchschnittspreisen, etc. und Anträgen/Fragen zu Gutachten und Grundstücksbewertungen wenden Sie sich bitte an Frau Schönberger, Tel. 07351-51-9036 oder l.schoenberger(@)biberach-riss.de von der Geschäftsstelle Gutachterausschuss Biberach-Mitte beim Stadtplanungsamt Biberach, Museumstr. 2, Biberach an der Riß.
Die Bodenrichtwertkarten sind online im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) unter folgendem Link einsehbar:
www.gutachterausschuesse-bw.de
Bitte beachten Sie, dass für die Landesgrundsteuer BW die Bodenrichtwerte per 01.01.2022 maßgeblich sind. Hierfür wählen Sie die Auskunft „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“.
Für die übrigenZwecke ziehen Sie die Bodenrichtwertkarten aus dem Button „Boris-BW“ heran.
Um den Bericht zu lesen, klicken Sie bitte hier: Grundstücksmarktbericht 2020