Gemeinde Maselheim

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Ab 01.01.2025 ist die digitale Antragstellung der Baugesuche Pflicht

Ab dem 01.01.2025 ist die  digitale Einreichung von Baugesuchen für den örtlichen Zuständigkeitsbereich der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Biberach a. d. Riß über die Plattform „Virtuelles Bauamt – Baden-Württemberg – Landratsamt Biberach a. d. Riß“ Pflicht. Papieranträge werden vom Landratsamt Biberach a. d. Riß ab dem 01.01.2025 nicht mehr angenommen. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen im PDF-A Format eingereicht werden müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Biberach an der Riß, Amt für Bauen und Naturschutz.

Digitaler Bauantrag | Landkreis Biberach

Unter nachfolgendem Link gelangen Sie zum „Virtuellen Bauamt – Baden-Württemberg – Landratsamt Biberach a. d. Riß“

Virtuelles Bauamt – Landratsamt Biberach a. d. Riß

Wird das Baugesuch durch einen Dritten (z.B. Architekt, Planer) für den Bauherrn eingereicht, wird darum gebeten, dass die bereitgestellte Mustervollmacht (Cloud LRA) ausgefüllt und durch den Bauherrn handschriftlich unterzeichnet im digitalen Bauantrag hochgeladen wird. Die gesamte Kommunikation, einschließlich der Zustellung des Bescheides, erfolgt über das Virtuelle Bauamt an den bevollmächtigten Dritten.

Bei Fragen zum digitalen Bauantrag steht Ihnen das Landratsamt Biberach a. d. Riß, Amt für Bauen und Naturschutz, gerne zur Verfügung.

E-Mail: kreisbauamt(@)biberach.de
Tel.:     07351 52-6357 oder 07351 52-7759