Frau Fink, Tel. 07351 1840-12, Fax 07351 1840-33, E-Mail schreiben
Für das Jahr 2024:
Wasserversorgungs- und Abwasserbeiträge werden nach dem Kommunalabgabengesetz abgerechnet. Diese Beiträge fallen nur einmal pro Grundstück an.
Frau Bailer, Kämmerin, Tel. 07351 1840-14, Fax: 07351 1840-33, E-Mail schreiben
Die Wasser- und Kanalanschlüsse an das öffentliche Netz müssen von der Gemeinde genehmigt werden. Insbesondere Kanalanschlüsse sind vor Verfüllung des Grabens vom d.d. Gemeinde beauftragten Ingenieur abnehmen zu lassen.
Herr Ritzler, Hauptamtsleiter, Tel. 07351 1840-17, Fax: 07351 1840-33, E-Mail schreiben
Gemäß "Wasch- und Reinigungsmittelgesetz" in der derzeitig gültigen Fassung ist das Wasser dem Härtebereich hart zuzuordnen, der den Bereich von mehr als 2,5 mmol/l (>14,0 °dH) abdeckt.
Prüfbericht Wasserqualität 06-2021