Gemeinde Maselheim

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Nachrichten aus Maselheim

  • Das Amtsblatt der Gemeinde Maselheim wird wöchentlich und kostenlos an alle Haushalte in der Gesamtgemeinde verteilt.

  • Die ausführlichen Anzeigen finden Sie unter:


  • Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


    der Präsident des Gemeindetags, Steffen Jäger hat, als Stimme der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, einen eindringlichen Appell zur Lage unseres Landes und zur Rolle der Kommunen veröffentlicht. Nachstehend ist der Appell abgedruckt.
    Der Gemeinderat und ich unterstützen diesen Brief mit Nachdruck, denn auch in Maselheim spüren wir in der Gemeindearbeit, wie sich die Lage entwickelt. Dies wird insbesondere in den komplizierten Strukturen und Vorgaben und in der finanziell immer schlechter werdenden Situation sehr deutlich. Selbst der Landkreis Biberach kann den laufenden Haushalt nicht mehr ausgleichen. Unsere Gemeinde schafft diesen Ausgleich in diesem Sinne ebenfalls nicht mehr. Die Möglichkeiten und Spielräume schwinden zusehends.


    Die Kommunen benötigen mehr Eigenverantwortung.


    Die Kommunen benötigen tiefgreifende Reformen, um finanzielle Freiräume zu schaffen und diese auch zu erhalten.


    Die Kommunen wollen zielführend, ausgestattet mit einem politisch verlässlichen Plan, in die Zukunft gehen.


    Machen Sie sich ein Bild der Lage und lesen Sie diesen Brief.


    Herzlichen Dank!
    Ihr
    Marc Hoffmann
    Bürgermeister

  • Seit dem 01. Oktober gilt die neue Satzung der Gemeinde Maselheim.


    Wir bitten um Beachtung!

  • Bitte beachten Sie, dass die Ortsverwaltung am Freitag, 17. Oktober 2025, wegen Fortbildung geschlossen ist.


    In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung in Maselheim oder die anderen Ortsverwaltungen.


    Für standesamtliche Angelegenheiten bitten wir um Terminvereinbarung unter 07351-184027. Vielen Dank!

  • Der Gemeinderat Maselheim hat im Juli 2025 eine neue Räum- und Streupflichtsatzung beschlossen.


    Diese Satzung tritt am 1. Oktober in Kraft.


    Gleichzeitig tritt die Streupflichtsatzung vom 19.12.1989 außer Kraft.


    Wir bitten um Beachtung!


     

  • Im März und April 2025 fanden in den Teilorten Maselheim, Laupertshausen, Äpfingen und Sulmingen die sogenannten "Dorfgespräche" statt - lebendige Gesprächsrunden an Thementischen, bei denen alle Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen aktiv einbringen konnten.


    Ein herzliches Dankeschön an alle, die teilgenommen und sich eingebracht haben!


    Die Dokumentation und Präsentation finden Sie unter folgendem Link:

  • In seiner öffentlichen Sitzung vom 02. Juni 2025 hat der Gemeinderat nun die eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen abgewogen und den Bebauungsplan und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung beschlossen.

  • Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


    die Folgen des Klimawandels machen sich in den Städten und Gemeinden immer stärker bemerkbar, was sich zuletzt auch wieder an den Starkregenereignissen Anfang Juni gezeigt hat. Hochwasser und Starkregen sind keine Seltenheit mehr und werden uns auch in Zukunft weiterhin vor Herausforderungen stellen.


    Wenn es zu plötzlich auftretenden massiven Regenfällen kommt, spricht man von einem sogenannten „Starkregen“. Im Gegensatz zum Flusshochwasser, bei dem Flüsse oder Bäche anschwellen und ufernahe Bereiche überfluten, tritt Starkregen auch an Orten ohne Gewässer und engen Tälern auf.


    Starkregen sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge. Sie können überall innerhalb kürzester Zeit und mit hoher Intensität auftreten. In einem Zeitraum von ein bis zwei Stunden können dann mehr als 100 Liter pro Quadratmeter fallen. Das entspricht etwa einem Siebtel dessen, was in Baden-Württemberg normalerweise pro Jahr fällt.


    Besonders gefährdet sind Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal. Das Wasser fließt dann vor allem oberirdisch ab und entwickelt eine zerstörerische Kraft.


    Treten Überflutungen infolge von Starkregen auf, spricht man von sogenannten „Sturzfluten“. Diese Sturzfluten weisen hohe Fließgeschwindigkeiten auf und überfluten Häuser und Straßen. Bei heftigen Schauern können die Regenmassen nicht schnell genug versickern.


    Der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen ist schwer vorhersagbar. Wo und wie viel es genau regnet, können Meteorologen nicht exakt vorherbestimmen: Während sich in einem Ortsteil der Niederschlag entlädt, muss es ein paar Kilometer weiter nicht einmal regnen. Starkregen kann grundsätzlich überall auftreten und somit jeden treffen!


    Deshalb hat sich die Gemeinde Maselheim dazu entschlossen, in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Biberach sowie dem Regierungspräsidiums Tübingen eine Gefährdungs- und Risikoanalyse im Rahmen des Starkregenrisikomanagements durchzuführen. Bei der Erstellung wurden mehrere Regenereignisse simuliert, u.a. seltene Regenereignisse (mehr als 40 mm pro Stunde), außergewöhnliche Regenereignisse (mehr als 50 mm pro Stunde) und extreme Regenereignisse (mehr als 120 mm pro Stunde). Dabei wurden Risikosteckbriefe und Starkregengefahrenkarten für Maselheim sowie den Ortsteilen Äpfingen, Laupertshausen und Sulmingen erstellt.


    Die Starkregengefahrenkarten sind von nun an auf der Homepage der Gemeinde Maselheim unter dem Reiter „Starkregen- und Hochwasserschutz“  (https://www.maselheim.de/de/rathaus-buergerservice/buergerservice/starkregen-und-hochwasserschutz) einsehbar. Diese wurden auch bereits dem Gemeinderat im Mai vorgestellt.


    Des Weiteren empfiehlt das Starkregenrisikomanagement die Warn-Apps des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (NINA) zu nutzen oder die Hochwasservorhersagezentrale des Landes-Baden-Württemberg (Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) aufzurufen.


    Zusätzlich sollten Sie unbedingt planen, wie Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor möglichen Sturzfluten schützen können. Hierbei hilft Ihnen ein individueller Notfallplan. Auch sollten Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen.

  • FÖRDERUNG FÜR PFLANZUNG VON BÄUMEN ODER STAUDEN 


    Folgende Baumschulen und Gärtnereien beraten Sie gerne:


    - Baumschule App, https://www.app-baumschulen.de, Tel. 07371-7225
    - Baumschulen Haid, https://www.baumschule-haid.de, Tel. 07356-2333
    - Herbert Ott Gärtnerei, Tel. 07353-3424
    - Karl Schlegel OHG Baumschulen, https://www.karl-schlegel.de, Tel. 07371-9318-0


     

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