Gemeinde Maselheim

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Nachrichten aus Maselheim

  • Das Amtsblatt der Gemeinde Maselheim wird wöchentlich und kostenlos an alle Haushalte in der Gesamtgemeinde verteilt.

  • Die vorgezogene Bundestagswahl findet am 23.02.2025. Für Wählerinnen und Wähler gibt es eine wichtige Besonderheit: Aufgrund der verkürzten Fristen steht für die Briefwahl nur ein Zeitraum von knapp zwei Wochen zur Verfügung. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss also schneller handeln als bei regulären Wahlen.


    Der Druck der Stimmzettel erfolgt erst am 30. Januar 2025, sobald die endgültige Entscheidung über die zugelassenen Wahlvorschlage gefallen ist. Nach dem Druck werden die Stimmzettel an die Gemeinden verteilt und die Briefwahlunterlagen können versandt werden.


    Die Beantragung der Briefwahl ist zwar schon jetzt möglich, der Versand der Briefwahlunterlagen wird aber voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 nach Erhalt der Stimmzettel erfolgen. Um die Vorbereitungen zu erleichtern, empfehlen wir, zunächst die Wahlbenachrichtigung abzuwarten und den darin enthaltenen Hinweisen zur Beantragung der Briefwahl zu folgen - Antrag entweder mittels ausgefüllter Rückseite der Wahlbenachrichtigung, online mit QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über den nachfolgenden Link.


    Bitte beachten Sie: Damit Ihr Wahlbrief gezählt werden kann, muss er spätestens am Wahltag, dem 23. Februar bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle - Rathaus Maselheim, Wennedacher Str. 5, 88437 Maselheim - eingegangen sein.


     

  • Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 werden derzeit die Wahlbenachrichtigungen an die wahlberechtigten Bürger zugestellt. Sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie dann auch sofort die Briefwahlunterlagen bei uns beantragen.


    Wichtige Hinweise:
    Die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel und Umschläge) können wir Ihnen erst ab 07.02.2025 zustellen. Dies liegt daran, dass die Gemeinden selbst die Stimmzettel erst ab 07.02.2025 erhalten werden.


    Das Zeitfenster für die Ausübung der Briefwahl ist daher extrem knapp und beträgt lediglich ca. 2 Wochen. Bitte beachten Sie, dass Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens am Wahltag, 23.02.2025 um 18:00 Uhr im Rathaus in Maselheim eingegangen sein müssen.


     


     

  • Der Gemeindevorstand der Jagdgenossenschaft Maselheim lädt hiermit die Jagdgenossen der Gemarkungen Maselheim, Laupertshausen/Ellmannsweiler und Sulmingen zur Jagdgenossenschaftsversammlung


    am Mittwoch, den 5. Februar 2025
    um 19:30 Uhr
    in den Sitzungssaal im Rathaus Maselheim (2. OG), Wennedacher Straße 5 ein.


    Aufgrund der erforderlichen Einlasskontrollen werden alle Teilnehmer gebeten, sich bereits ab 19:00 Uhr im Sitzungssaal einzufinden. Bitte halten Sie Ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigungen bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können.


    Tagesordnung:
    1. Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung
    2. Genehmigung der Tagesordnung
    3. Feststellung der Anzahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
    4. Tätigkeitsbericht durch den Gemeindevorstand der Jagdgenossenschaft
    5. Beratung und Beschlussfassung über die Verwaltung der Jagdgenossenschaft
    6. Ggf. Wahl des Jagdvorstandes (bei Beschluss über Selbstverwaltung Jagdgenossenschaft)
    7. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft
    8. Information zur Neuverpachtung der Jagdbezirke
    9. Anträge
    10. Verschiedenes


    Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich. Nur Jagdgenossen oder deren bevollmächtigte Stellvertreter haben Zutritt und Stimmbefugnis.


    Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Maselheim auf den Gemarkungen Maselheim, Laupertshausen/Ellmannsweiler und Sulmingen gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf bzw. Eigentümer bebauter Grundstücke sind keine Jagdgenossen. Eingetretene Änderungen von Eigentumsverhältnissen sind durch entsprechende Grundbuchauszüge zu belegen.


    Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen gemäß § 15 Abs. 5 JWMG. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt.


    Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben (einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unserer Homepage www.maselheim.de unter Gemeinde aktuell). Er ist hierdurch an sämtliche in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse oder Entscheidungen gebunden. Jeder anwesende Jagdgenosse kann maximal drei abwesende Jagdgenossen vertreten. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.


    Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten.


    Anträge sind bis spätestens 29. Januar 2025 bei der Gemeindeverwaltung Maselheim, Frau Dengler (dengler@maselheim.de) einzureichen.


    Maselheim, den 17.01.2025
    Marc Hoffmann
    als Beauftragter des Gemeindevorstands der Jagdgenossenschaft Maselheim

  • Nähere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter "Steuern & Gebühren" unter nachfolgendem Link.

  • Papieranträge werden nur noch bis zum 31.12.2024 angenommen.


    Weitere Informationen auf dieser Seite unter leben-wohnen/bauantraege-digital


    Bei Fragen zum digitalen Bauantrag steht Ihnen das Landratsamt Biberach a. d. Riß, Amt für Bauen und Naturschutz, gerne zur Verfügung.


    E-Mail: kreisbauamt@biberach.de
    Tel.: 07351 52-6357 oder 07351 52-7759


     

  • Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


    die Folgen des Klimawandels machen sich in den Städten und Gemeinden immer stärker bemerkbar, was sich zuletzt auch wieder an den Starkregenereignissen Anfang Juni gezeigt hat. Hochwasser und Starkregen sind keine Seltenheit mehr und werden uns auch in Zukunft weiterhin vor Herausforderungen stellen.


    Wenn es zu plötzlich auftretenden massiven Regenfällen kommt, spricht man von einem sogenannten „Starkregen“. Im Gegensatz zum Flusshochwasser, bei dem Flüsse oder Bäche anschwellen und ufernahe Bereiche überfluten, tritt Starkregen auch an Orten ohne Gewässer und engen Tälern auf.


    Starkregen sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge. Sie können überall innerhalb kürzester Zeit und mit hoher Intensität auftreten. In einem Zeitraum von ein bis zwei Stunden können dann mehr als 100 Liter pro Quadratmeter fallen. Das entspricht etwa einem Siebtel dessen, was in Baden-Württemberg normalerweise pro Jahr fällt.


    Besonders gefährdet sind Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal. Das Wasser fließt dann vor allem oberirdisch ab und entwickelt eine zerstörerische Kraft.


    Treten Überflutungen infolge von Starkregen auf, spricht man von sogenannten „Sturzfluten“. Diese Sturzfluten weisen hohe Fließgeschwindigkeiten auf und überfluten Häuser und Straßen. Bei heftigen Schauern können die Regenmassen nicht schnell genug versickern.


    Der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen ist schwer vorhersagbar. Wo und wie viel es genau regnet, können Meteorologen nicht exakt vorherbestimmen: Während sich in einem Ortsteil der Niederschlag entlädt, muss es ein paar Kilometer weiter nicht einmal regnen. Starkregen kann grundsätzlich überall auftreten und somit jeden treffen!


    Deshalb hat sich die Gemeinde Maselheim dazu entschlossen, in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Biberach sowie dem Regierungspräsidiums Tübingen eine Gefährdungs- und Risikoanalyse im Rahmen des Starkregenrisikomanagements durchzuführen. Bei der Erstellung wurden mehrere Regenereignisse simuliert, u.a. seltene Regenereignisse (mehr als 40 mm pro Stunde), außergewöhnliche Regenereignisse (mehr als 50 mm pro Stunde) und extreme Regenereignisse (mehr als 120 mm pro Stunde). Dabei wurden Risikosteckbriefe und Starkregengefahrenkarten für Maselheim sowie den Ortsteilen Äpfingen, Laupertshausen und Sulmingen erstellt.


    Die Starkregengefahrenkarten sind von nun an auf der Homepage der Gemeinde Maselheim unter dem Reiter „Starkregen- und Hochwasserschutz“  (https://www.maselheim.de/de/rathaus-buergerservice/buergerservice/starkregen-und-hochwasserschutz) einsehbar. Diese wurden auch bereits dem Gemeinderat im Mai vorgestellt.


    Des Weiteren empfiehlt das Starkregenrisikomanagement die Warn-Apps des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (NINA) zu nutzen oder die Hochwasservorhersagezentrale des Landes-Baden-Württemberg (Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) aufzurufen.


    Zusätzlich sollten Sie unbedingt planen, wie Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor möglichen Sturzfluten schützen können. Hierbei hilft Ihnen ein individueller Notfallplan. Auch sollten Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen.

  • Ab 25.10.2023 haben sich aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes (BSG) die Öffnungszeiten der Notfallpraxen in Baden-Württemberg geändert bzw. wurden eingeschränkt.


    Nähere Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link:

  • Private Haushalte, die mit Öl, Pellets und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren, können seit dem 8. Mai 2023 rückwirkend Härtefallhilfen über ein Online-Portal beantragen.


    Über den Rechner können Sie kalkulieren, wie hoch Ihre Brennstoffhilfe ausfallen würde oder ob die Rahmenbedingungen erfüllt sind.  (sh. Link)
    Nach dieser Berechnung werden Sie direkt zum Antrag weitergeleitet.


    Das Umweltministerium hat zudem für Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet unter 0711 126-1600. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr.
    Über diese Hotline können auch Papieranträge angefordert werden. Allerdings verzögert sich bei Anträgen auf Papier die Auszahlung der Hilfen. Online eingereichte Anträge werden schneller bearbeitet, da bei diesen keine Zeit durch den Postweg, das Scannen von Dokumenten und das Übertragen von Daten ins System verloren geht. Papieranträge sollten nur in Ausnahmefällen gestellt werden, zum Beispiel, wenn kein Zugang zum Internet möglich ist.


    Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdoppelung der Energiepreise hinausgehen. Basis der Berechnung ist ein bundesweiter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.


    (sh. Links unten)

Einträge insgesamt: 21
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