Zum 1. November 2015 trat ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft. In der Praxis bedeutet dies, dass künftig bei der An-, Um- und Abmeldung einer Wohnung der Wohnungsgeber – in der Regel ist das der Vermieter – schriftlich den Ein- oder Auszug bestätigt. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt. Der Eigentümer der Wohnung muss in der Bescheinigung angegeben werden. Ein amtliches Formular für die Bestätigung des Wohnungsgebers kann auf dem Link abgerufen oder im Einwohnermeldeämtern der Gemeinde Maselheim abgeholt werden.