Das Amtsblatt der Gemeinde Maselheim wird wöchentlich und kostenlos an alle Haushalte in der Gesamtgemeinde verteilt.
Der Zweckverband IGI Rißtal, Hauptstraße 25, 88433 Schemmerhofen, hat beim Landratsamt Biberach als zuständige Wasserbehörde die gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnisse gem. den §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)) für die Einleitung von Oberflächenwasser aus dem Interkommunalen Industriegebiet ins Grundwasser und in den Unterriedgraben beantragt. Beantragt wird im Einzelnen die Einleitung von behandeltem Oberflächenwasser aus den Hofflächen, Straßenbereichen und Parkierungsflächen in einem Retentions- und Versickerungsbecken auf den Flurstücken 1005, 1006, 1040, 1037 und 1007 Gemarkung Höfen, Gemeinde Warthausen bis zu 30 l/s ins Grundwasser. Das verschmutzte Oberflächenwasser wird vor der Einleitung in das Versickerungsbecken in einem Regenklärbecken vorbehandelt. Wird eine Einstauhöhe von circa 62 cm (100-jährliches Regenereignis) überschritten, erfolgt über einen definierten Überlaufbereich ein Überlauf in das Flurstück 1005 Gemarkung Höfen. Außerdem wird der Drosselabfluss aus dem Retentions- und Versickerungsbecken bei Flurstück 1042 Gemarkung Höfen, Gemeinde Warthausen, bis zu 43 l/s in den Unterriedgraben eingeleitet. Der Unterriedgraben verläuft ca. 500 m unterhalb der Einleitungsstelle weiter auf der Gemarkung Äpfingen, Gemeinde Maselheim. Weiterhin ist vorgesehen, Dachflächenwasser in einem Versickerungsbecken auf dem Flurstück 1021 Gemarkung Höfen, Gemeinde Warthausen ins Grundwasser einzuleiten. Weiterhin wird gem. § 28 Abs. 1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) i. V. m. § 15 WHG die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Querung der Riß Flurstück 904 Gemarkung Höfen, Gemeinde Warthausen mit zwei Pumpendruckleitungen zwischen den Flurstücken 906 Gemarkung Höfen, Gemeinde Warthausen und 285 Gemarkung und Gemeinde Warthausen beantragt.
Das Landratsamt Biberach wird die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Zweckverband IGI Rißtal, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben am
Montag, den 21.10.2024 um 10:00 Uhr
im Rathaus Schemmerhofen
im Sitzungssaal, 1.Stock, Hauptstr. 25, 88433 Schemmerhofen
erörtern. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann.
Die amtliche Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Maselheim unter www.maselheim.de veröffentlicht.
Maselheim, 11.10.2024
Marc Hoffmann
Bürgermeister
Im Rahmen des o. g. Planfeststellungsverfahren sind die Planunterlagen gem. § 73 Abs. 2 und Abs. 3 VwVfG ab 07.10.2024 bis einschließlich 06.11.2024 öffentlich einsehbar.
Wie dem Bekanntmachungstext zu entnehmen ist kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis zum 20.11.2024 schriftlich oder zur Niederschrift
- beim Landratsamt Biberach, Wasserwirtschaftsamt, Rollinstr. 17, Büro G2.02, 88400 Biberach oder
- beim Bürgermeisteramt Maselheim, Wennedacher Str. 5, Bürgerbüro in 88437 Maselheim oder
- bei der Stadtverwaltung Ochsenhausen, Marktplatz 31, Stadtbauamt in 88416 Ochsenhausen
Einwendungen gegen den Plan erheben.
Der Bekanntmachungstext ist nachfolgend hinterlegt:
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Folgen des Klimawandels machen sich in den Städten und Gemeinden immer stärker bemerkbar, was sich zuletzt auch wieder an den Starkregenereignissen Anfang Juni gezeigt hat. Hochwasser und Starkregen sind keine Seltenheit mehr und werden uns auch in Zukunft weiterhin vor Herausforderungen stellen.
Wenn es zu plötzlich auftretenden massiven Regenfällen kommt, spricht man von einem sogenannten „Starkregen“. Im Gegensatz zum Flusshochwasser, bei dem Flüsse oder Bäche anschwellen und ufernahe Bereiche überfluten, tritt Starkregen auch an Orten ohne Gewässer und engen Tälern auf.
Starkregen sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge. Sie können überall innerhalb kürzester Zeit und mit hoher Intensität auftreten. In einem Zeitraum von ein bis zwei Stunden können dann mehr als 100 Liter pro Quadratmeter fallen. Das entspricht etwa einem Siebtel dessen, was in Baden-Württemberg normalerweise pro Jahr fällt.
Besonders gefährdet sind Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal. Das Wasser fließt dann vor allem oberirdisch ab und entwickelt eine zerstörerische Kraft.
Treten Überflutungen infolge von Starkregen auf, spricht man von sogenannten „Sturzfluten“. Diese Sturzfluten weisen hohe Fließgeschwindigkeiten auf und überfluten Häuser und Straßen. Bei heftigen Schauern können die Regenmassen nicht schnell genug versickern.
Der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen ist schwer vorhersagbar. Wo und wie viel es genau regnet, können Meteorologen nicht exakt vorherbestimmen: Während sich in einem Ortsteil der Niederschlag entlädt, muss es ein paar Kilometer weiter nicht einmal regnen. Starkregen kann grundsätzlich überall auftreten und somit jeden treffen!
Deshalb hat sich die Gemeinde Maselheim dazu entschlossen, in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Biberach sowie dem Regierungspräsidiums Tübingen eine Gefährdungs- und Risikoanalyse im Rahmen des Starkregenrisikomanagements durchzuführen. Bei der Erstellung wurden mehrere Regenereignisse simuliert, u.a. seltene Regenereignisse (mehr als 40 mm pro Stunde), außergewöhnliche Regenereignisse (mehr als 50 mm pro Stunde) und extreme Regenereignisse (mehr als 120 mm pro Stunde). Dabei wurden Risikosteckbriefe und Starkregengefahrenkarten für Maselheim sowie den Ortsteilen Äpfingen, Laupertshausen und Sulmingen erstellt.
Die Starkregengefahrenkarten sind von nun an auf der Homepage der Gemeinde Maselheim unter dem Reiter „Starkregen- und Hochwasserschutz“ (https://www.maselheim.de/de/rathaus-buergerservice/buergerservice/starkregen-und-hochwasserschutz) einsehbar. Diese wurden auch bereits dem Gemeinderat im Mai vorgestellt.
Des Weiteren empfiehlt das Starkregenrisikomanagement die Warn-Apps des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (NINA) zu nutzen oder die Hochwasservorhersagezentrale des Landes-Baden-Württemberg (Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de) aufzurufen.
Zusätzlich sollten Sie unbedingt planen, wie Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor möglichen Sturzfluten schützen können. Hierbei hilft Ihnen ein individueller Notfallplan. Auch sollten Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen.
Ab 25.10.2023 haben sich aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes (BSG) die Öffnungszeiten der Notfallpraxen in Baden-Württemberg geändert bzw. wurden eingeschränkt.
Nähere Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link:
Private Haushalte, die mit Öl, Pellets und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren, können seit dem 8. Mai 2023 rückwirkend Härtefallhilfen über ein Online-Portal beantragen.
Über den Rechner können Sie kalkulieren, wie hoch Ihre Brennstoffhilfe ausfallen würde oder ob die Rahmenbedingungen erfüllt sind. (sh. Link)
Nach dieser Berechnung werden Sie direkt zum Antrag weitergeleitet.
Das Umweltministerium hat zudem für Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet unter 0711 126-1600. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr.
Über diese Hotline können auch Papieranträge angefordert werden. Allerdings verzögert sich bei Anträgen auf Papier die Auszahlung der Hilfen. Online eingereichte Anträge werden schneller bearbeitet, da bei diesen keine Zeit durch den Postweg, das Scannen von Dokumenten und das Übertragen von Daten ins System verloren geht. Papieranträge sollten nur in Ausnahmefällen gestellt werden, zum Beispiel, wenn kein Zugang zum Internet möglich ist.
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdoppelung der Energiepreise hinausgehen. Basis der Berechnung ist ein bundesweiter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
(sh. Links unten)
FÖRDERUNG FÜR PFLANZUNG VON BÄUMEN ODER STAUDEN
Folgende Baumschulen und Gärtnereien beraten Sie gerne:
- Baumschule App, https://www.app-baumschulen.de, Tel. 07371-7225
- Baumschulen Haid, https://www.baumschule-haid.de, Tel. 07356-2333
- Herbert Ott Gärtnerei, Tel. 07353-3424
- Karl Schlegel OHG Baumschulen, https://www.karl-schlegel.de, Tel. 07371-9318-0
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen in einen neuen, nur noch 15 Jahre gültigen Scheckkartenführerschein, umgetauscht werden.
Wann Sie spätestens Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen und welche Unterlagen Sie hierzu benötigen, erfahren Sie in unserem Informationsblatt.
Maselheimer erhalten Energie-Ratschläge
Bürger aus der Gesamtgemeinde Maselheim können ab sofort Termine vereinbaren für eine kostenlose Beratung in der Außenstelle der Energieagentur Biberach in den Räumen des Rathauses Schemmerhofen.